AGB

1. Geltungsbereich
Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen kommen für alle Lieferungen der SCHMOLZ + BICKENBACH Stahlcenter AG (SCHMOBI) zur Anwendung. Anderslautende Bedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit, es sei denn, diese werden von SCHMOBI ausdrücklich schriftlich anerkannt.

2. Angebote
Angebote sind 30 Tage ab dem Belegdatum gültig oder nach der im Angebot festgehaltenen Gültigkeit. Bei Teilmengen-Bestellungen behalten wir uns Preisanpassungen vor. Der Zwischenverkauf ist jederzeit vorbehalten. Der Vertrag mit dem Kunden ist mit der Auftragsbestätigung durch SCHMOBI geschlossen. Darin wird der Vertragsinhalt abschliessend definiert, auch wenn die Auftragsbestätigung von einer allfälligen Bestellung des Kunden abweicht, sofern der Kunde gegen die Auftragsbestätigung nicht umgehend interveniert.

3. Preise/Konditionen
Die Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer (MWST). Die MWST wird auf den Verkaufsbelegen und der Rechnung separat ausgewiesen. Verpackungskosten werden nach Aufwand verrechnet und auf der Rechnung separat ausgewiesen. Verpackungen können nicht zurückgenommen und gutgeschrieben werden, mit Ausnahme von Mehrweg-Gebinde. Diese müssen innerhalb eines Jahres nach der Lieferung retourniert werden, ansonsten entfällt eine Gutschrift.

4. Lieferfristen/-termine
Lieferfristen und -termine gelten nur annähernd und sind Lieferziele. Der Kunde hat in allen Fällen bei Nichteinhaltung eine angemessene Frist zur Lieferung anzusetzen. SCHMOBI gelangt erst mit dem unbenützten Ablauf dieser Frist in Verzug.

5. Lieferbedingungen
Lieferungen erfolgen in der Regel mit unserem eigenen Fuhrpark, gemäss festgelegtem Tourenplan. Ab einem Auftragsvolumen ab 100 kg erfolgt die Lieferung per Camion franko. Für Lieferungen per Camion mit einem Auftragsvolumen unter 100 kg wird ein Transportkostenanteil von CHF 60.00 verrechnet. Für Lieferungen per Post werden Porto- und Verpackungskosten nach Aufwand verrechnet.

6. Nutzen und Gefahr
Nutzen und Gefahr gehen mit der Annahme der Ware auf den Kunden über. Erfolgt die Lieferung direkt ab Werk gehen Nutzen und Gefahr mit der Übergabe der Ware vom Werk oder Lager an den Spediteur auf den Kunden über. Erfolgt die Lieferung zu besonderen Lieferbedingungen, kommen die Incoterms zur Anwendung.

7. Prüfung der Ware/Mängelrüge
Der Kunde ist gehalten, die Ware nach Empfang sofort (vor der Verarbeitung) zu prüfen. Transportschäden sind SCHMOBI umgehend schriftlich mitzuteilen. Erkennbare Mängel sind SCHMOBI sofort, spätestens innert 5 Tagen nach Empfang der Ware, schriftlich mitzuteilen. Mängel, welche bei sorgfältiger Prüfung nicht erkennbar waren, sind SCHMOBI sofort, spätestens innert 5 Tagen nach Bekanntwerden oder dem Zeitpunkt an dem der Kunde den Mangel hätte kennen können, schriftlich mitzuteilen. Unterbleibt eine frist- und formgerechte Mängelrüge, so gilt die Ware als genehmigt. Ansprüche auf Gewährleistung wegen Mängeln der Ware verjähren in jedem Fall spätestens zwei Jahre nach der Lieferung an den Kunden.

8. Sachgewährleistung
SCHMOBI leistet Gewähr, dass die gelieferten Waren den vereinbarten Spezifikationen und Normen entsprechen. Die Wahl von Produkt und Werkstoff für den vorgesehenen Verwendungszweck ist in jedem Fall Sache des Kunden.
Im Falle von Mängeln verpflichtet sich SCHMOBI, entweder die Mängel zu beheben oder die gelieferten Waren gegen mangelfreie auszutauschen oder die mangelhafte Ware zurückzunehmen und für den Erwerbspreis eine Gutschrift zu leisten.

9. Haftungsbeschränkung
SCHMOBI haftet im Rahmen der anwendbaren gesetzlichen Vorschriften. Für Mangelfolgeschäden, insbesondere aus Betriebsunterbruch und entgangenem Gewinn, wegen Verletzung vertraglicher oder ausservertraglicher Pflichten sowie aus Gewährleistung, haftet SCHMOBI nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

10. Zahlungskonditionen
Rechnungen sind innerhalb 30 Tage netto oder der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist zu begleichen. Wenn der Kunde in Verzug ist, kann SCHMOBI weitere Leistungen zurückbehalten, Vorauszahlung verlangen oder von noch nicht erfüllten Bestellungen zurücktreten.
SCHMOBI kann mit Behörden oder Unternehmen, die Kreditauskünfte erteilen oder sich mit Forderungseinzug befassen, Daten austauschen oder übergeben, sofern dies zur Prüfung der Kreditwürdigkeit oder zur Geltendmachung von Forderungen erfolgt.

11. Gerichtsstand/Anwendbares Recht
Gerichtsstand ist Wil SG. Anwendbar ist ausschliesslich schweizerisches materielles Recht. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11. April 1980 (Wiener Kaufrecht) sowie sämtliche Staatsverträge werden ausgeschlossen.

Wil SG, 1. Februar 2024